Steuerberater Elmar Still

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Anzeigepflicht für Steuergestaltungen


Die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen sorgt derzeit in vielen Diskussionen für Unverständnis. Der deutsche Gesetzgeber versteckt sich zunächst mal wieder hinter den Vorgaben der EU, dass grenzüberschreitende Steuergestaltungen künftig dem Finanzamt zu melden sind. Dabei hat doch die Bundesregierung mit ihren Vertretern lange innerhalb der EU um diese Regelung gerungen und im EU-Parlament darüber abgestimmt. Weshalb muss dann bei der Umsetzung in Deutschland erst mal so getan werden, als sei diese Forderung, wie unausweichlich von einer höheren Macht, aufgedrückt?

Dass das Bundesfinanzministerium bei der Umsetzung direkt über die EU-Vorgaben hinausschießt, nicht nur grenzübersteigende Steuergestaltungen sondern alle Steuergestaltungen sollen angezeigt werden, war doch zu erwarten.

Doch was ist eine Steuergestaltung? Ist nicht bei jedem Aufwand, den ein Unternehmen tätigt und damit seinen Gewinn reduziert eine Steuergestaltung enthalten? Ein ganz einfaches Beispiel:

Unternehmer A muss auf einer Fahrt zu seinem Kunden noch tanken. Dabei steuert er wie gewohnt die Markentankstelle A an, bei der der Liter Sprit 1,54 € kostet, statt an der Billig-Tankstelle B, die bereits 50 Meter davor vor ist und bei der der Liter Sprit nur 1,49 € kostet, zu tanken. Handelt es sich bei diesen 5 Cent unterschied pro Liter bereits um eine Steuergestaltung, die direkt der Finanzverwaltung angezeigt werden muss?

Gerne gebe ich zu, dass das vorstehende Beispiel wahrscheinlich deutlich überspitzt gewählt ist. Doch der Gesetzgeber hat sich (mal wieder) davor gedrückt seine Vorstellungen konkret zu formulieren. Wo fängt die anzeigepflichtige Steuergestaltung an bzw. was wird noch als freie unternehmerische Entscheidung akzeptiert?

Wenn ab 2020 die ersten Betriebsprüfungen dieses Thema aufgreifen wird es sicherlich in vielen Fällen keine gütliche Einigung geben und die Gerichte über Jahre beschäftigen, bis dass dann irgendwann durch die Rechtsprechung geklärt ist, wann wirklich eine anzuzeigende Steuergestaltung vorliegt.

Ich lasse meine Mandanten auch in dieser Frage nicht allein und im Regen stehen.

Rufen Sie mich an oder schreiben sie mir eine E-Mail.

Steuerberater
Elmar Still
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