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Hälftige Teilung der Krankenversicherungsbeiträge


Bis 2004 legte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz individuell fest und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten jeweils die Hälfte. Dass sollte ab 2005 alles besser werden. Es wurde ein gesetzlicher Grundbeitrag festgelegt, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin hälftig teilten. Jede Krankenkasse durfte bei Bedarf aber noch einen Zusatzbeitrag erheben, der allein vom Arbeitnehmer zu tragen war. Da jedoch auch für diesen Zusatzbeitrag das von den Kassen beliebte Einzugsverfahren über die Arbeitgeber galt, musste diese den Zusatzbeitrag zusätzlich vom Lohn einbehalten und an den Sozialversicherungsträger abführen.

Immerhin 13 Jahre hat die „Verbesserung“ gehalten.
Neu ab 01.01.2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun den Grundbeitrag und den von jeder Krankenkasse individuell festgelegten Zusatzbeitrag.

Spötter behaupten in einigen Jahren kommt die nächste „Große Gesundheitsreform“. Dann werden der Grundbeitrag und der Zusatzbeitrag abgeschafft und jede Krankenkasse darf (wie bis 2004) ihren Beitragssatz selbst festlegen. Aber wer glaubt schon solch bösen Zungen?



Doch wo bleiben die grundlegenden Reformen im Gesundheitssystem?

Die Bürgerversicherung für Alle, bestehend aus einer:
- Krankenversicherung, die die Mindestbasis für alle ärztlichen Leistungen beinhaltet und zu der Alle Menschen in Deutschland mit einen bestimmten %-Satz ihres Einkommens beitragen
- Rentenversicherung, die jedem eine Rente garantiert die ein würdiges Leben im Alter ermöglicht und zu der Alle arbeitenden Menschen in Deutschland und deren Arbeitgeber mit einen bestimmten %-Satz ihres Einkommens beitragen

Ein Gesundheitssystem das Gesund macht und Gesund hält
- Wer heute ernsthaft krank ist und vom Hausarzt zu Fachärzten überwiesen wird, bekommt meist erst für Monate später einen Termin.
- Wer ins Krankenhaus geht läuft Gefahr sich dort noch gefährlichere Erkrankungen einzufangen als er zuvor hatte.


Steuerberater
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