EU-Controler


First Level Control in Deutschland


Für die eingesetzten Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde für die Beurteilung von Ausgaben von der Europäischen Kommission vorgeschrieben, dass in jedem Mitgliedsland ein funktionsfähiges nationales Prüfsystem eingerichtet werden musste (vgl. Art. 23 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 1299/2013).

Die Prüfer dieses Systems haben insbesondere folgendes zu beurteilen:

- wurden die kofinanzierten Wirtschaftsgüter und
Dienstleistungen erbracht,
- ist die Höhe der geltend gemachten Ausgaben korrekt,
- stehen die Ausgaben im Einklang mit den
gemeinschaftlichen und den nationalen
Rechtsvorschriften,
- schließlich die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit
der Ausgaben insgesamt.

Für INTERREG-Programme wurde ich als nationaler Controller zertifiziert und kann daher auch für ihr EU-Projekt als Controller berufen werden.


StB Elmar Still - Alle Rechte vorhehalten

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