Wir erstellen ihren Jahresabschluss je nach Anforderung als Bilanz oder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Dabei dient in der Regel die erstellte laufende Finanzbuchhaltung als Datengrundlage. Diese kann bereits durch meine Kanzlei erstellt sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, die von ihnen selbst erstellte Buchhaltung oder die von einem/r selbständigen Buchhalterin erstellte Buchhaltung als Datengrundlage zu verwenden.
In der Anlagenbuchhaltung, als Sonderform der Buchhaltung, werden die langfristig genutzten Anlagegüter mit ihrer Abschreibung und Sonderabschreibung geführt und ausgewiesen.
Im Jahresabschlussbericht werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen textlich dargestellt und erläutert. Besonderheiten, die sich im Jahresabschluss ausgewirkt haben werden gesondert erläutert.
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