Steuerberater Elmar Still
Steuererklärungen für Unternehmer und Betriebe
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Einkommensteuererklärung für Unternehmer (natürliche Personen, Einzelfirma, Mitgesellschafter)
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Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagn für Personengesellschaften (BGB-Gesllschaft = GdbR, OHG, KG)
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Körperschaftsteuererklärung für juristische Unternehmen (GmbH, UG, AG)
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuererklärung
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Auch wenn die Künstlersozialabgabe keine "Steuer" ist sondern ein Sozialversicherungsbeitrag, möchte ich sie an dieser Stelle aufführen, da sie von vielen Abgabepflichtigen wie eine "Strafsteuer" betrachtet wird. Künstlersozialabgabe fällt an, wenn Unternehmen / Vereine / etc. die Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten in Anspruch nehmen und im gesamten Kalenderjahrhierfür mehr als 450,00 Euro Netto ausfwenden. Der KSK Beitragssatz liegt aktuell bei 4,2 % der Aufwendungen.